Im biologischen Landbau
soll grundsätzlich biologisch erzeugtes Saat- und Pflanzgut
eingesetzt werden. Leider stehen nicht für alle Kulturen in
genügendem Masse geeignete Sorten zur Verfügung. Die EU
und die Schweiz haben deshalb neue Regelungen zur Bewilligung von
Ausnahmen gemacht, welche vom 1. Januar 2004 an gültig sind.
Auf den folgenden Seiten
erfahren Sie, für welche Kulturen Sie biologisches Vermehrungsmaterial
einsetzen müssen, und wie Sie allenfalls eine Genehmigung zum
Gebrauch von konventionellem Saat- und Pflanzgut erhalten.